Jeder Steuerbürger in Deutschland mit einem Bankkonto in der Schweiz steht jetzt vor einer
bedeutenden Entscheidung: Selbstanzeige, „Strafsteuer“ oder dritter Weg.
Nur ein versierter Steuerstrafrechtler (also im Zweifel kein Steuerberater) kann über Risiken,
Kosten und Folgeprobleme einer kompletten Selbstanzeige beraten. Eine Selbstanzeige kann
weit über 50 % des Vermögens kosten und wurde, auch wenn Straffreiheit winkt, bislang nur von
relativ wenigen Steuerzahlern wahrgenommen.
Was steht hinter der aktuellen „Strafsteuer“, die Berlin und Bern vereinbart haben?
Die Schweiz hat unter internationalem Druck (ebenso wie andere „Steueroasen“) ihre bisherige
Position aufgegeben und will in Zukunft nur noch „weisses Geld“ im Lande wissen. Ob es Einsicht
oder „Erpressung“ (so eine ehemalige Botschafterin) war, mag dahingestellt sein. Es ist, wie es ist:
Berlin will Geld, und Bern will einen reinen Tisch. Deshalb werden alle Konten deutscher
Steuerbürger in der Schweiz einmalig mit einer pauschalen „Strafsteuer“ belegt. Per Stichtag
und voraussichtlich in Höhe von 35 % des Kontostandes (also alle Konten und Depots). Es
liegt auf der Hand, dass der Stichtag nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, sondern erst im
nachhinein, um zu verhindern, dass vorher alle Konten leergeräumt werden.
Das ist jedoch die aktuelle Empfehlung: Konten saldieren, also die Geschäftsverbindung
zur Bank beenden. Wer am Stichtag kein Konto mehr besitzt, verliert nicht ein Drittel seiner
Ersparnisse/seines Vermögens. Gibt es kein CH-Konto mehr, kann die „Strafsteuer“ nicht mehr
abgezogen werden.
Aber wohin mit dem Geld? Wir sind nicht behilflich, wenn die bisherige Steuerhinterziehung
fortgesetzt werden soll. Deshalb warnen wir nochmals eindringlich vor „Lösungen“ wie z.B.
Singapur, Trustkonstruktionen oder Firmen in Übersee.
Zum Glück gibt es einen dritten Weg, der ohne „Strafsteuer“ zur Legalität führt:
Ertragsteuerfrei anlegen, d.h. per sofort die laufende Steuerhinterziehung beenden.
Also: Wer wirklich die laufende Steuerhinterziehung beenden und die „Teil-Enteignung“ von rund einem Drittel seines CH-Vermögens vermeiden will, dem kann geholfen werden.
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